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Rechtsprechung
   OLG München, 15.12.1994 - 3 Ws 227/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4175
OLG München, 15.12.1994 - 3 Ws 227/94 (https://dejure.org/1994,4175)
OLG München, Entscheidung vom 15.12.1994 - 3 Ws 227/94 (https://dejure.org/1994,4175)
OLG München, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 3 Ws 227/94 (https://dejure.org/1994,4175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kollegialgericht; Vorsitzender; Richter; Störung der Anstaltsordnung; Briefkontrolle; Freiheitsgrundrecht; Verfassungsgarantie; Untersuchungshaft

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 73
  • StV 1995, 140
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 29.08.1983 - 3 Ws 150/83
    Auszug aus OLG München, 15.12.1994 - 3 Ws 227/94
    Damit ist die Notwendigkeit einer Beschwerdeentsscheidung gegeben (KK-Boujong Rdn. 101 zu § 119 StPO ; OLG Bremen NJW 1958, 472; OLG Karlsruhe NStZ 1984, 183 [184].
  • BVerfG, 19.07.1990 - 2 BvR 133/90

    Verfassungswidrigkeit des Anhaltens eines Briefes aus der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG München, 15.12.1994 - 3 Ws 227/94
    Die brieflichen Äußerungen eines Untersuchungsgefangenen sind daher bei der richterlichen Antwort auf die entscheidende Frage nach der Gefährdung der Anstaltsordnung im Lichte der angesprochenen Grundrechte zu würdigen (BVerfGE 57, 179 [177 ff.]; StV 1991, 306 ).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
    - 2 Ws 388/08; OLG Hamm, NJW 1969, 1865; OLG München, StV 1995, 140, 141; OLG Frankfurt, StV 1988, 536).

    Nach Ansicht des Senats vermag die Gegenmeinung (so noch der 4. Strafsenat des OLG Hamm, NJW 1969, 1985; vergleiche dazu ferner: OLG München, StV 1995, 140 f.) nicht zu überzeugen.

    Danach soll der Beschluss aufzuheben und zurückzuverweisen sein, da nicht auszuschließen sei, dass die Mitwirkung der Beisitzer die Entscheidung beeinflusst habe und eine Entscheidung durch das Beschwerdegericht dem Verlust einer Instanz gleichkäme (vergleiche dazu: OLG Hamm, NJW 1969, 1985; OLG München, StV 1995, 140, 141 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Hamm, 13.01.2009 - 2 Ws 388/08

    Briefe; Beschlagnahme; Rechtsmittel; nachträglicher Rechtsschutz

    Eine allgemeine Auffangzuständigkeit des Kollegialgerichts besteht insoweit nicht (OLG Hamm, NJW 1969, 1865; OLG München, StV 1995, 140, 141; OLG Frankfurt, StV 1988, 536).

    Nach Ansicht des Senats vermag die Gegenmeinung (so noch der 4. Strafsenat des OLG Hamm, NJW 1969, 1985; vergleiche dazu ferner: OLG München, StV 1995, 140 f.) nicht zu überzeugen.

    Danach soll der Beschluss aufzuheben und zurückzuverweisen sein, da nicht auszuschließen sei, dass die Mitwirkung der Beisitzer die Entscheidung beeinflusst habe und eine Entscheidung durch das Beschwerdegericht dem Verlust einer Instanz gleichkäme (vergleiche dazu: OLG Hamm, NJW 1969, 1985; OLG München, StV 1995, 140, 141 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 2 Ws 89/00

    Besetzung der Strafvollstreckungskammer mit drei Richtern

    Die überwiegende Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Düsseldorf, 5. Strafsenat, NJW 1982, 1471, 1472; OLG Bremen Rpfleger 1968.397; OLG Frankfurt StV 1988, 536; OLG Hamm NJW 1969, 1865, 1866; OLG Karlsruhe NJW 1974, 110; OLG Koblenz NJW 1981, 1570; MDR 1978, 693; OLG Köln JMBl NW 1967, 103; OLG München StV 1995, 140, 141; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 126 StPO Rdnr. 10; LR-Hilger, 25. Aufl., § 126 StPO Rdnr. 19; a.A. Senatsbeschluß vom 14.2.1997 = StV 1998, 41; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1985, 603; JMBI NW 1968, 227, 228; OLG Hamburg NJW 1965, 2362, 2363; KK-Boujong, 4. Aufl., § 126 StPO Rdnr. 13) vertreten hier die Auffassung, daß eine Entscheidung durch den gesamten Spruchkörper anstelle des zuständigen Vorsitzenden schon im Hinblick auf problematische Abstimmungsergebnisse nicht hingenommen werden könne.
  • OLG Stuttgart, 13.12.2000 - 5 Ws 53/00

    Prozessuale Überholung einer Beschwerde durch Übergehen der U-Haft in Strafhaft

    Der Senat hätte auch keine Bedenken, im Falle eines während der Untersuchungshaft angehaltenen ausgehenden Schreibens auf die Beschwerde hin noch nach Beginn der Strafhaft zu entscheiden, weil die Zurückhaltung des Briefes fortwirkt (vgl. OLG München in StV 1995, 140).
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Rechtsprechung
   LG Kleve, 21.09.1994 - 1 KLs 41/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9635
LG Kleve, 21.09.1994 - 1 KLs 41/94 (https://dejure.org/1994,9635)
LG Kleve, Entscheidung vom 21.09.1994 - 1 KLs 41/94 (https://dejure.org/1994,9635)
LG Kleve, Entscheidung vom 21. September 1994 - 1 KLs 41/94 (https://dejure.org/1994,9635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen einer Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anforderungen an die Strafzumessung bei einem geständigen Täter; Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 192
  • StV 1995, 140
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.09.2000 - 4 StR 299/00

    Anrechnung von in Spanien erlittener Auslieferungshaft im Verhältnis eins zu drei

    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, für die Anrechnung einer in Spanien erlittenen Freiheitsentziehung je nach Haftort und Haftbedingungen ein Maßstab von 1:1 (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1996, 241), 1:2 (vgl. BGH NStZ 1985, 497; Landgericht Zweibrücken NStZ 1988, 71) oder 1:3 (vgl. Landgericht Bremen StV 1992, 326; OLG Düsseldorf StV 1995, 426; Landgericht Kleve NStZ 1995, 192) in Betracht, so daß es dazu näherer Feststellungen bedurft hätte.
  • OLG Hamm, 19.08.1999 - 2 Ss 812/99

    Revision: Beschränkung auf den Anrechnungsmaßstab ausländischer

    Daß andere Gerichte eine andere, den jeweiligen Angeklagten besser stellende Anrechnung als angemessen erachtet haben (für einen Maßstab 1:3 siehe z. B. OLG Düsseldorf StV 1995, 426 ; KG Kleve NStZ 1995, 193 = StV 1995, 140 ; LG Bremen StV 1992, 326 ; für einen Maßstab 1 : 2 1/2 siehe LG Köln StraFo 1999, 176), rechtfertigt revisionsrechtlich keine andere Beurteilung.
  • OLG Hamm, 25.11.1999 - 2 Ws 338/99

    Auslieferungshaft, Spanien, Anrechnungsmaßstab, Anrechnung

    Der vorliegende Fall ist - wenn überhaupt besondere Erschwernisse gegenüber deutschen Haftbedingungen anzunehmen sind - jedenfalls dem vom OLG Zweibrücken entschiedenen Fall (Beschluss vom 07.03.1996 in NStZ-RR 1996, 241 = StV 1997, 84 mit einem Anrechnungsmaßstab von 1:1) vergleichbar und als wesentlich weniger schwerwiegend anzusehen als die zum Teil auch vom Beschwerdeführer angeführten Fälle (u. a. KG, Beschluss vom 20.02.1997 in NStZ-RR 1997, 350; LG Augsburg, Urteil vom 27.06.1995 in StV 1997, 81; OLG München Beschluss vom 03.09.1993 in NStE Nr. 22 zu § 51 StGB; LG Stuttgart, Urteil vom 17.07.1985 in NStZ 1986, 362 - Anrechnungsmaßstab jeweils 1:2 - sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.1995 in StV 1995, 426, LG Kleve, Urteil vom 21.09.1994 in NStZ 1995, 192 = StV 1995, 140; LG Bremen, Urteil vom 13.12.1991 in StV 1992, 326 - Anrechnungsmaßstab jeweils 1:3).
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Rechtsprechung
   LG Kleve, 21.09.1994 - 1 KLs 41/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,14491
LG Kleve, 21.09.1994 - 1 KLs 41/91 (https://dejure.org/1994,14491)
LG Kleve, Entscheidung vom 21.09.1994 - 1 KLs 41/91 (https://dejure.org/1994,14491)
LG Kleve, Entscheidung vom 21. September 1994 - 1 KLs 41/91 (https://dejure.org/1994,14491)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1995, 140
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